© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon  
AGB

Immobilie

Eine Immobilie ist ein bebautes oder unbebautes Grundstück.

   Instandhaltungsrücklage

Die ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums

ist gesetzlicher Bestandteil der Verwaltung (Hausverwaltung) (§ 21 V WEG). Jeder

Wohnungseigentümer hat das Recht von der Wohnungseigentümergemeinschaft

derartige Maßnahmen zu verlangen. Zu diesem Zweck können die Eigentümer auf

der Eigentümerversammlung beschließen, dass eine Rücklage monatlich

angespart wird.