© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon  
AGB

 Überbauungsziffer

Verhältnis zwischen der Gebäudegrundfläche und der Grundstücksfläche; definiert

die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks.

   Umbauter Raum

Der umbaute Raum beschreibt das Bauvolumen eines Gebäudes. Die Berechnung

des umbauten Raumes (Kubatur) gehört zu den Bauunterlagen, die der

Darlehensgeber eines Baudarlehens zur Ermittlung des Beleihungswertes

(Wertermittlung) des zur finanzierenden Objektes benötigt.

   Umschuldung

Von einer Umschuldung spricht man immer dann, wenn ein existentes Darlehen

durch ein neues Darlehen abgelöst wird. Eine Umschuldung kommt dann in Frage,

wenn kurzfristige Bankkredite (Zwischenfinanzierung) in ein langfristiges

Hypothekenfinanzierungsdarlehen umgewandelt werden sollen oder ein

Gleitzinsdarlehen (variabler Zins) an Stelle einer Festzinshypothek treten soll oder

ein Darlehensnehmer mit den Konditionen des existenten Darlehens nicht mehr

einverstanden ist. Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist hat der

Darlehensnehmer das Recht eine Konditionenanpassung zu bewirken. Hierdurch

kann man eventuell bei einer anderen Bank einen besseren Zinssatz erzielen,

welches meist in einer Umschuldung des existenten Darlehens resultiert.