© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon  
AGB

Maisonette-Wohnung, Duplex-Wohnung

Wohnung auf zwei Stockwerken.

   Miete

Als Miete bezeichnet man das Entgelt für die zeitweilige Überlassung des

Gebrauchs an einer Sache. Bei der Wohnungsmiete wird unterschieden zwischen

der Grundmiete (=Netto-Kaltmiete), die Brutto-Kaltmiete (inklusive der

Betriebskosten) und die Brutto-Warmmiete (inklusive der Heizkosten).

   Mietertrag

Aufgrund handelsrechtlicher Bestimmungen ermittelter Wert, der mit der

Vermietung erbrachten Leistung. Der Mietertrag (=Bruttomietertrag) entspricht dem

vertraglich vereinbarten Mietpreis abzüglich Nebenkosten, geschmälert um

Zahlungsausfälle infolge Illiquidität oder mangelnder Zahlungsbereitschaft des

Mieters. Der Netto-M., wird aus dem Mietertrag abzüglich der Fremdkapitalzinsen,

des Betriebsaufwandes, des Unterhaltsaufwandes, jedoch ohne Abzug der

Abschreibungen, der Eigenkapitalzinsen, des Unternehmerlohns und der

Risikoprämie berechnet.

   Mitschuldner

Als Mitschuldner bezeichnet man eine Person, welche gemeinsam mit einem

anderen Schuldner zusammen als Gesamtschuldner für z.B. die Erfüllung eines

Darlehensvertrages haftet. In häufigen Fällen ist dies der Ehegatte oder

Lebenspartner eines Darlehensnehmers.

   Modernisierung

Als Modernisierung bezeichnet man die Verbesserung des Wohn- und Nutzwertes

eines Gebäudes. Dies kann z.B. die Anpassung der Ausstattung an moderne

Anforderungen (Solarenergie, Niedrigenergie) bedeuten. Davon zu unterscheiden

ist die Renovierung, welche der Erhaltung oder Wiederherstellung eines vorherigen

Zustands des Gebäudes dient.

   Monatliche Ausgaben gesamt

Unter monatliche Ausgaben fallen alle Ausgaben, die dem Darlehensnehmer

regelmäßig jeden Monat entstehen und die er mit den ihm finanziell zur Verfügung

stehenden Mitteln (z.B. Netto-Einkommen, Ersparnisse, Eigenkapital) begleichen

muss. Dies sind u.a. Ausgaben für Lebenshaltungskosten, Familie und Kinder,

Miete und Mietnebenkosten, Ratenverpflichtungen.

   Monatliche freie Mittel

Als monatlich freie Mittel bezeichnet man den Teil des Nettoeinkommens, welcher

einem Darlehensnehmer nach Abzug aller Verpflichtungen inklusive der Kosten für

eine angemessene Lebenshaltung für die Tilgung eines Darlehens und der

entstehenden Zinsen übrig bleibt.