© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon
Maisonette-Wohnung, Duplex-Wohnung
Wohnung auf zwei Stockwerken.
Miete
Als Miete bezeichnet man das Entgelt für die zeitweilige Überlassung des
Gebrauchs an einer Sache. Bei der Wohnungsmiete wird unterschieden zwischen
der Grundmiete (=Netto-Kaltmiete), die Brutto-Kaltmiete (inklusive der
Betriebskosten) und die Brutto-Warmmiete (inklusive der Heizkosten).
Mietertrag
Aufgrund handelsrechtlicher Bestimmungen ermittelter Wert, der mit der
Vermietung erbrachten Leistung. Der Mietertrag (=Bruttomietertrag) entspricht dem
vertraglich vereinbarten Mietpreis abzüglich Nebenkosten, geschmälert um
Zahlungsausfälle infolge Illiquidität oder mangelnder Zahlungsbereitschaft des
Mieters. Der Netto-M., wird aus dem Mietertrag abzüglich der Fremdkapitalzinsen,
des Betriebsaufwandes, des Unterhaltsaufwandes, jedoch ohne Abzug der
Abschreibungen, der Eigenkapitalzinsen, des Unternehmerlohns und der
Risikoprämie berechnet.
Mitschuldner
Als Mitschuldner bezeichnet man eine Person, welche gemeinsam mit einem
anderen Schuldner zusammen als Gesamtschuldner für z.B. die Erfüllung eines
Darlehensvertrages haftet. In häufigen Fällen ist dies der Ehegatte oder
Lebenspartner eines Darlehensnehmers.
Modernisierung
Als Modernisierung bezeichnet man die Verbesserung des Wohn- und Nutzwertes
eines Gebäudes. Dies kann z.B. die Anpassung der Ausstattung an moderne
Anforderungen (Solarenergie, Niedrigenergie) bedeuten. Davon zu unterscheiden
ist die Renovierung, welche der Erhaltung oder Wiederherstellung eines vorherigen
Zustands des Gebäudes dient.
Monatliche Ausgaben gesamt
Unter monatliche Ausgaben fallen alle Ausgaben, die dem Darlehensnehmer
regelmäßig jeden Monat entstehen und die er mit den ihm finanziell zur Verfügung
stehenden Mitteln (z.B. Netto-Einkommen, Ersparnisse, Eigenkapital) begleichen
muss. Dies sind u.a. Ausgaben für Lebenshaltungskosten, Familie und Kinder,
Miete und Mietnebenkosten, Ratenverpflichtungen.
Monatliche freie Mittel
Als monatlich freie Mittel bezeichnet man den Teil des Nettoeinkommens, welcher
einem Darlehensnehmer nach Abzug aller Verpflichtungen inklusive der Kosten für
eine angemessene Lebenshaltung für die Tilgung eines Darlehens und der
entstehenden Zinsen übrig bleibt.