© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon  
AGB

Fälligkeit

Als Fälligkeit bezeichnet man den Zeitpunkt, zu dem das Geld benötigt wird

(Auszahlung). Der Zahlungszeitpunkt wird oft im Kaufvertrag festgelegt.

   Fertighaus

Ein Fertighaus ist ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Fertighäuser

werden meistens schlüsselfertig an den Käufer übergeben, teilweise aber auch als

Ausbauhaus, bei dem ein Teil des Innenausbaus vom Bauherrn in Eigenleistung

erbracht werden kann. Im Normalfall werden auch Fertighäuser von Banken

finanziert, einige Banken jedoch verweigern die Finanzierung von Fertighäusern von

Billigherstellern i.d.R. aus Osteuropa.

   Festzinshypothek

Eine Festzinshypothek ist ein Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen

bestimmten Zeitraum (Zinsfestschreibung) garantiert. Das Gegenteil der

Festzinshypothek ist ein Gleitzinsdarlehen, bei welchem sich die Konditionen in

Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinses jederzeit ändern kann.

   Finanzierungsplan

Ein Finanzierungsplan ist eine detaillierte Aufstellung aller entstehenden

Herstellungs- und Erwerbskosten und der zur Finanzierung dieser Kosten dienenden

Eigen- und Fremdmittel. Aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den in

die Finanzierung einfließenden Eigenmittel ergibt sich der Kredit- oder

Finanzierungsbedarf, bzw. die Höhe des Darlehens.

   Flurkarte

Ein Flurstück ist der katasteramtliche Begriff für ein Grundstück und wird mit einer

Flurstücksnummer gekennzeichnet. Ein Grundstück kann auch aus mehreren

Flurstücken bestehen. Mehrere Flurstücke ergeben eine Flur. Mehrere Flure ergeben

eine Gemarkung. Eine Flurkarte ist ein Ausschnitt aus einer Gemarkungskarte.