© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon
Fälligkeit
Als Fälligkeit bezeichnet man den Zeitpunkt, zu dem das Geld benötigt wird
(Auszahlung). Der Zahlungszeitpunkt wird oft im Kaufvertrag festgelegt.
Fertighaus
Ein Fertighaus ist ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Fertighäuser
werden meistens schlüsselfertig an den Käufer übergeben, teilweise aber auch als
Ausbauhaus, bei dem ein Teil des Innenausbaus vom Bauherrn in Eigenleistung
erbracht werden kann. Im Normalfall werden auch Fertighäuser von Banken
finanziert, einige Banken jedoch verweigern die Finanzierung von Fertighäusern von
Billigherstellern i.d.R. aus Osteuropa.
Festzinshypothek
Eine Festzinshypothek ist ein Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen
bestimmten Zeitraum (Zinsfestschreibung) garantiert. Das Gegenteil der
Festzinshypothek ist ein Gleitzinsdarlehen, bei welchem sich die Konditionen in
Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinses jederzeit ändern kann.
Finanzierungsplan
Ein Finanzierungsplan ist eine detaillierte Aufstellung aller entstehenden
Herstellungs- und Erwerbskosten und der zur Finanzierung dieser Kosten dienenden
Eigen- und Fremdmittel. Aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den in
die Finanzierung einfließenden Eigenmittel ergibt sich der Kredit- oder
Finanzierungsbedarf, bzw. die Höhe des Darlehens.
Flurkarte
Ein Flurstück ist der katasteramtliche Begriff für ein Grundstück und wird mit einer
Flurstücksnummer gekennzeichnet. Ein Grundstück kann auch aus mehreren
Flurstücken bestehen. Mehrere Flurstücke ergeben eine Flur. Mehrere Flure ergeben
eine Gemarkung. Eine Flurkarte ist ein Ausschnitt aus einer Gemarkungskarte.