© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon  
AGB

   Zeitwert

Neuwert abzüglich Wertminderungen, die infolge Alters, Abnutzung oder

mangelnden Unterhalts eingetreten sind.

   Zinsbindungsfrist

siehe Zinsfestschreibung

   Zinsfestschreibung

Als Zinsfestschreibung bezeichnet man den Zeitraum, für den die Konditionen

zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber festgeschrieben werden. Die

Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der

Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig sicher rechnen kann. In

einer Niedrigzinsphase ist es sinnvoll, sich den aktuell niedrigen Zins durch

langfrisitge Zinsfestschreibung zu sichern.

   Zusatzsicherheiten

Unter bestimmten Umständen können Banken zusätzliche Sicherheiten verlangen.

Hierzu zählen zum Beispiel Bürgschaften von Banken oder vom Arbeitgeber,

Mitverpflichtungen von Verwandten, Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und

Risikolebensversicherungen oder aus Bausparverträgen, sowie die Verpfändung von

Bankguthaben und Wertpapieren.

   Zweckbestimmungserklärung

Vereinbarung zwischen der Bank und dem Darlehensnehmer bzw. Grunstücks-

eigentümer über den Umfang, der durch die Grundschuld gesicherten

Verbindlichkeiten.

   Zwischenkredit bzw. Zwischenfinanzierung

Zwischenfinanzierungen dienen zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs

bis zur endgültigen Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel.

Zwischenfinanzierungen finden in der Regel ihre Anwendung innerhalb der

Bauphase zur Begleichung evtl. anfallender Kosten, wie zum Beispiel

Handwerkerrechnungen etc.