© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon
Barwert
Die Berechnung des Barwertes ermöglicht es Ihnen unterschiedliche
Anlagemöglichkeiten (z.B. Wertpapier und Immobilie) miteinander zu vergleichen,
unter der Annahme eines identischen Kalkulationszinses und einer vergleichbaren
Laufzeit der Anlagemöglichkeiten. Für den Investor stellt sich diejenige
Anlagemöglichkeit als vorteilhaft heraus, die den höheren Barwert ergibt. In den
Barwert fließen auf der Einnahmenseite die jährlichen Mieterträge auf der
Ausgabenseite möglicherweise anfallende Nachinvestitionen
(Reparaturaufwendungen) sowie Bewirtschaftungskosten ein. Die Differenz wird
auf einen fixierten Zeitpunkt, unter Einbeziehung der Zinsen für spätere
Fälligkeiten, die sich im Laufe eines Betrachtungszeitraums bzw. der Lebensdauer
einer Immobilie ergeben, abgezinst und der am Ende der Investitionsrechnung
stehende Verkaufserlös der Immobilie wird hinzuaddiert.
Baubeschreibung
Die meist durch einen Architekten erstellte Baubeschreibung erklärt die bei der
Durchführung eines geplanten Bauvorhabens angewendeten Techniken und
eingesetzten Materialien und Rohstoffe. Durch die Baubeschreibung kann man die
Bauweise eines Gebäudes besser beurteilen. Sie ist u.a. auch ein Bestandteil für
den Antrag zur Erteilung einer Baugenehmigung.
Baufreigabe
Nachdem Sie eine Baugenehmigung vom Bauamt erhalten haben, können Sie
noch nicht mit dem Bauen beginnen. Vorher müssen Sie sich noch vom Bauamt
eine Baufreigabe erteilen lassen, in der z. B. die Baustellenzufahrt, die
Feuerwehrzufahrt usw. geregelt ist.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen
Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Dieser sagt aus,
dass dem beantragten Bauvorhaben in Abhängigkeit des Erfüllens bestimmter
Auflagen nach öffentlicher Gesetzgebung keine Hindernisse entgegenstehen. Die
Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung richten sich nach der jeweiligen
Bauordnung des einzelnen Bundeslandes. Eine Baugehmigung ist zeitlich befristet
und gebührenpflichtig.
Bauherr
Als Bauherr wird bezeichnet, wer selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben in
eigenem Namen durchführt oder durchführen lässt. Der Bauherr trägt alle Risiken
der Bauvorbereitung, -durchführung und der Bauherrnhaftung. Er entscheidet über
die architektonische und technische Gestaltung des Bauvorhabens sowie die Art
der Finanzierung und ihre Absicherung.
Baukosten
Als Baukosten bezeichnet man Kosten, die bei der Errichtung eines Bauwerkes
entstehen. Dies sind u.a. die Kosten für den gesamten Roh- und Ausbau des
Bauwerkes, einschließlich der dazu notwendigen Baustelleneinrichtung, wie
Kosten für Installationsabeiten (z.B. für Abwasser, Wasser, Wärme, Strom und
Fernmeldetechnik), Kosten für technische Anlagen zum Betrieb der Installationen,
betriebliche Einbauten sowie andere, besondere Bauausführungen.
Baunebenkosten
Zu den Baunebenkosten gehören u.a. die Honorare für Architekten- und
Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen
(z.B. Baugenehmigung), Kosten für die Beschaffung von Baugeldern (z.B. Disagio)
sowie ggf. anfallende Bereitstellungszinsen.
Bauplan
Der Bauplan ist eine Zeichnung, in dem das Haus/die Eigentumswohnung
maßstabsgerecht von einem Architekten dargestellt wird.
Bausparvertrag
Der Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den ein
Darlehensnehmer bzw. Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen
Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist der Bausparvertrag
ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag, welcher über eine bestimmte
Bausparsumme abgeschlossen wird.
Bauträger
Als Bauträger bezeichnet man Unternehmen, welche i.d.R. im Auftrage eines
Bauherren Grundstücke erwerben und mit Häusern oder Eigentumswohnungen
schlüsselfertig bebauen, um diese Interessenten zum Kauf anzubieten. In einigen
Fällen kann der Bauträger auch gleichzeitig der Bauherr sein.
Bearbeitungsgebühr / -entgelt
Von den Banken i.d.R. einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung des
Darlehensantrages. Diese wird i.d.R. bei Auszahlung des Darlehens vom
Darlehensbetrag abgezogen, d.h. nicht 100 Prozent des Darlehens werden
ausbezahlt.
Belastung, monatliche
Als monatliche Belastung wird der Betrag bezeichnet, welchen der
Darlehensnehmer jeden Monat für Zins und Tilgung zurückzahlen muß. Die Bank
wird im Rahmen der Bonitätsprüfung ermitteln, ob der Darlehensnehmer diese
monatliche Belastung leisten kann, d.h. ob er nach Abzug dieses Betrages von
seinem ihm monatlich netto zur Verfügung stehenden Gehaltes genug finanzielle
Mittel aufbringen kann, um seinen weiteren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die
Höhe der Mittel für den Lebensunterhalt richtet sich nach der individuellen Situation
des Darlehensnehmers (Familienstand, laufende Haushaltskosten, sonstige
Verbindlichkeiten, etc.).
Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze gibt den Teil eines nachgefragten Darlehens wieder,
welchen eine Bank bereit ist zu finanzieren. Dies sind für erstellige Hypotheken
(erststelliger Beleihungsraum) i.d.R. 60 Prozent des "vorsichtig" ermittelten
Grundstücks- und Gebäudewertes. Die Mittel für solche Darlehen beschafft sich
die Hypothekenbank durch den Verkauf von Pfandbriefen. Viele
Hypothekenbanken sind aber auch bereit, die Beleihungsgrenze für erstellige
Hypotheken zu überschreiten und bis zu 80 Prozent der Herstellungskosten oder
des Kaufpreises zu finanzieren. In einem solchen Fall spricht man von einer
Gesamtfinanzierung.
Beleihungsobjekt
Als Beleihungsobjekt bezeichnet man das Grundstück, Haus oder die Wohnung,
welche als Sicherheit für eine geplante Baufinanzierung dienen soll.
Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen sind Zinsen, welche die Bank dem Darlehensnehmer für den
Zeitraum zwischen der Bereitstellung des Darlehens (Darlehenszusage) und der
tatsächlichen Inanspruchnahme des Darlehens (Auszahlung) in Rechnung stellen
kann. Die Begründung dafür liegt darin, dass der Darlehensgeber mit der
Darlehenszusage die bewilligten Kreditmittel bereitstellt, die ab dem Zeitpunkt der
Bereitstellung Refinanzierungskosten bei der Bank verursachen.
Bewirtschaftungskosten
Als Bewirtschaftungskosten bezeichnet man die Kosten für den laufenden Betrieb
und die Unterhaltung einer Immobilie, so z.B. Heizkosten, Grundsteuer,
Versicherungen, Reparaturen und öffentliche Gebühren (z.B. Müllabfuhr, Wasser,
Straßenreinigung, usw.).
Bodenrichtwert
Wird amtlich festgestellt. Ist bei jeder Gemeinde einzusehen und erfragbar.
Bodenwert
Quadratmeterpreis (inkl. Erschließung, aber ohne
Grundstückserwerbsnebenkosten) x rentabler Grundstücksgröße.
Bonität
Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit des einzelnen Darlehensnehmers.
Dieser muss nach Abzug der für eine angemessene Lebensführung erforderlichen
Beträge von seinen regelmäßig erzielten Einkünften in der Lage sein, die
laufenden Kreditkosten (monatliche Belastung) zu zahlen. Weiterhin wird überprüft,
ob er mit seinem bisherigen Verhalten ihm eingegangene Verpflichtungen stets
pünktlich nachgekommen ist. Die Bank holt sich diese Infomationen bei den
verschiedenen Anbietern von Auskünften (z.B. Schufa).
Bürgschaft
Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Bürge gegenüber einem
Darlehensgeber, für die Erfüllung einer näher bezeichneten Verbindlichkeit oder
Verpflichtung des Darlehensnehmers einzustehen. Eine Bürgschaft dient damit zur
Sicherung einer Forderung des Gläubigers (z.B. eine Bank) bei
Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Schuldners. Der Darlehensgeber
verlangt i.d.R. eine sog. selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge in
Anspruch genommen werden kann, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des
Hauptschuldners feststehen muss. Der Bürge erhebt für die eingegangene
Bürgschaft eine Bürgschaftsgebühr.
Bürgschaftsgebühr
Für die Stellung einer Bürgschaft erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos
sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende
Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr), die dem begünstigten Darlehensnehmer in
Rechnung gestellt wird.