© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon  
AGB

   Courtage

Als Courtage bezeichnet man den "Maklerlohn" für den Nachweis der Gelegenheit

zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kaufvertrag einer Immobilie) oder für die

Vermittlung eines Vertrages. Ein Courtageanspruch ist dann begründet, wenn die

Maklertätigkeit ursächlich war für das Zustandekommen des Vertrages. Im

Gegensatz zu anderen Dienstleistungen ist der Maklerlohn erfolgabhängig. Die Höhe

der Courtage bemisst sich deshalb auch nicht nach dem Aufwand, sondern i.d.R.

nach einem Prozentsatz des Objektpreises. Bei Miet- und Pachtverträgen als

Mehrfaches der vereinbarten Nettomiete oder -pacht.