© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon
Courtage
Als Courtage bezeichnet man den "Maklerlohn" für den Nachweis der Gelegenheit
zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kaufvertrag einer Immobilie) oder für die
Vermittlung eines Vertrages. Ein Courtageanspruch ist dann begründet, wenn die
Maklertätigkeit ursächlich war für das Zustandekommen des Vertrages. Im
Gegensatz zu anderen Dienstleistungen ist der Maklerlohn erfolgabhängig. Die Höhe
der Courtage bemisst sich deshalb auch nicht nach dem Aufwand, sondern i.d.R.
nach einem Prozentsatz des Objektpreises. Bei Miet- und Pachtverträgen als
Mehrfaches der vereinbarten Nettomiete oder -pacht.