© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon
Verbindlichkeiten bei Antragstellung
Als Verbindlichkeiten bei Antragstellung bezeichnet man alle laufenden
Verbindlichkeiten, die der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Beantragung des
Darlehens hat. Im Unterschied zum Vermögen bei Antragstellung fließen diese
Verbindlichkeiten indirekt mit in die Berechnung des Darlehens ein.
Verfügbare Eigenmittel
Als verfügbare Eigenmittel bezeichnet man alle finanziellen Mittel, die dem
Darlehensnehmer für die Finanzierung neben den Darlehen einer Immobilie zur
Verfügung stehen. Dazu zählen Barmittel, Festgeld, Bank- und Sparguthaben sowie
der Erlös auf dem Verkauf von Wertpapieren und Aktien.
Vermögen bei Antragstellung
Als Vermögen bei Antragstellung werden alle Vermögenswerte des
Darlehensnehmers bezeichnet, die er zum Zeitpunkt der Beantragung des
Darlehens besitzt. Im Gegensatz zu den verfügbaren Eigenmitteln fließt dieser Teil
des Vermögens nicht mit in die Berechnung des notwendigen Darlehensbetrags
ein.
Vermögensbildungs-Gesetz (VermBG)
Das Vermögensbildungsgesetz ist ein Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung
der Arbeitnehmer. Aktuell gilt das 5. Vermögensbildungsgesetz. Das VermBG regelt
die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen seitens des Arbeitgebers an den
Arbeitnehmer, die je nach Anlageart bis zu einem bestimmten Höchstbetrag durch
Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.
Vorfälligkeitsentschädigung
Zahlt ein Darlehensnehmer ein Darlehen außerplanmäßig zurück, berechnet die
bertroffene Bank ein Entgelt zur Kompensation der entstehenden Verluste.
Vorfinanzierung
Kurz- bis mittelfristige Kredite zur Bevorschussung von Teilen der Endfinanzierung,
deren Beibringung noch nicht gesichet ist. Vorfinanzierungskredite werden
anschließend durch Mittel aus der Endfinanzierung (z.B. Bausparvertrag) abgelöst.
Vorfinanzierungskredit
Kredite von z.B. Bausparkassen, die den Finanzierungsbedarf vor Zuteilung der
Bausparsumme decken. Vorfinanzierungskredite dürfen, soweit sie das
Bausparguthaben übersteigen, nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen
verwendet werden. Der Unterschied zum Zwischenkredit liegt darin, dass beim
Vorfinanzierungskredit das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben noch
nicht angespart sein muss. Die Besicherung erfolgt meist durch Zession (Abtretung)
der Rechte aus dem Bausparvertrag - sowie im Falle dessen, dass Darlehen das
Bausparguthaben übersteigt - durch Bestellung einer Grundschuld.
Vorlasten
Vorlasten sind Belastungen, die mit dem Grundstück verbunden sind. Dies sind z.B.
Grundschulden aber auch wertmindernde Rechte wie Wohnrecht, Leibrente oder
Nießbrauch. Maßgeblich für den Rang ist i.d.R. das Eintragungsdatum. Alle diese
Rechte können aber auch hinter ein neu einzutragendes Recht zurücktreten. Dies
muss jedoch einzeln mit den Gläubigern verhandelt werden.
Vorsorgungsaufwendungen
Beiträge an Versicherungen, die sich als Sonderausgaben steuerrechtlich bis zu
einer bestimmten Höhe von den Einkünften abziehen lassen.