© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon
Teileigentum
Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen
eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil (vgl. Teilungserklärung)
an dem Gemeinschaftseigentum zu dem es gehört.
Teilungserklärung
Der Eigentümer kann mittels der Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt
(vgl. Grundbuch) das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der
Weise aufteilen, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten
Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen
verbunden ist. Wesentlicher Inhalt einer Teilungserklärung ist die Aufteilung einer
Immobilie in Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentum,
Teileigentum. Die Teilungserklärung legt auch die Miteigentumsanteile (Angabe des
Bruchteils) am Gemeinschaftseigentum fest, die mit dem Sondereigentum
verbunden werden.
Tilgung
Als Tilgung bezeichnet man die regelmäßige, gleichbleibende Leistung (Annuität)
des Darlehensnehmeners zur Rückführung der Darlehensschuld. Die Verrechnung
der Leistung erfolgt in der Regel taggenau. Einzelheiten werden in den
Darlehensbedingungen der jeweiligen Institute erläutert.
Tilgungsaussetzung
Unter Tilgungsaussetzung versteht man die Vereinbarung mit einem Kreditinstitut,
die vereinbarte Tilgung gegen entsprechenden Ersatz auszusetzen, wie zum
Beispiel gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer
Kapitallebensversicherung. Der Darlehensnehmer zahlt während der Laufzeit
lediglich die vereinbarten Zinsen an die Bank. Darlehen mit Tilgungsaussetzung
werden auch Bankvorausdarlehen genannt.
Tilgungsdarlehen
Hypothekendarlehen, welcher in gleichbleibenden Tilgungsraten zurückgezahlt wird.
Durch den sich verringernden Zinsanteil, der der Tilgungsrate zugerechnet wird,
verringert sich automatisch die monatliche Gesamtrate.
Tilgungsfreijahre
Zur Entlastung des Darlehensnehmers sind Hypopthekenbanken unter bestimmten
Umständen dazu bereit, die Tilgung erst nach der oftmals schwierigen Anfangszeit
beginnen zu lassen. Während der tilgungsfreien Jahre zahlt der Darlehensnehmer
also lediglich Zinsen an die Bank.
Tilgungsstreckung
Vereinbart ein Darlehensnehmer mit seinem Kreditinstitut ein Damnum, erhält er bei
Auszahlung ein um das Damnum reduzierten Betrag. Dadurch entsteht eine
Finanzierungslücke, die sich mit Hilfe eines Zusatzdarlehens ganz oder teilweise
schließen läßt. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen muss allerdings zuerst getilgt
werden, womit es zu einer Tilgungsstreckung des Hauptdarlehen kommt, da dieses
zunächst tilgungsfrei bestehen bleibt. Dies führt in der Regel zu einer
Laufzeitverlängerung des Gesamtdarlehens.
Treuhandauszahlung
Zahlung an vertrauenswürdige Dritte (Notaranderkonto) mit der Auflage, über dieses
Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind.
Zum Beispiel im Rahmen einer Umschuldung, zahlt die neue Bank an das
abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der
für das abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen.