© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon  
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 Teileigentum

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen

eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil (vgl. Teilungserklärung)

an dem Gemeinschaftseigentum zu dem es gehört.

   Teilungserklärung

Der Eigentümer kann mittels der Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt

(vgl. Grundbuch) das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der

Weise aufteilen, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten

Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen

verbunden ist. Wesentlicher Inhalt einer Teilungserklärung ist die Aufteilung einer

Immobilie in Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentum,

Teileigentum. Die Teilungserklärung legt auch die Miteigentumsanteile (Angabe des

Bruchteils) am Gemeinschaftseigentum fest, die mit dem Sondereigentum

verbunden werden.

 Tilgung

Als Tilgung bezeichnet man die regelmäßige, gleichbleibende Leistung (Annuität)

des Darlehensnehmeners zur Rückführung der Darlehensschuld. Die Verrechnung

der Leistung erfolgt in der Regel taggenau. Einzelheiten werden in den

Darlehensbedingungen der jeweiligen Institute erläutert.

   Tilgungsaussetzung

Unter Tilgungsaussetzung versteht man die Vereinbarung mit einem Kreditinstitut,

die vereinbarte Tilgung gegen entsprechenden Ersatz auszusetzen, wie zum

Beispiel gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer

Kapitallebensversicherung. Der Darlehensnehmer zahlt während der Laufzeit

lediglich die vereinbarten Zinsen an die Bank. Darlehen mit Tilgungsaussetzung

werden auch Bankvorausdarlehen genannt.

   Tilgungsdarlehen

Hypothekendarlehen, welcher in gleichbleibenden Tilgungsraten zurückgezahlt wird.

Durch den sich verringernden Zinsanteil, der der Tilgungsrate zugerechnet wird,

verringert sich automatisch die monatliche Gesamtrate.

 Tilgungsfreijahre

Zur Entlastung des Darlehensnehmers sind Hypopthekenbanken unter bestimmten

Umständen dazu bereit, die Tilgung erst nach der oftmals schwierigen Anfangszeit

beginnen zu lassen. Während der tilgungsfreien Jahre zahlt der Darlehensnehmer

also lediglich Zinsen an die Bank.

   Tilgungsstreckung

Vereinbart ein Darlehensnehmer mit seinem Kreditinstitut ein Damnum, erhält er bei

Auszahlung ein um das Damnum reduzierten Betrag. Dadurch entsteht eine

Finanzierungslücke, die sich mit Hilfe eines Zusatzdarlehens ganz oder teilweise

schließen läßt. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen muss allerdings zuerst getilgt

werden, womit es zu einer Tilgungsstreckung des Hauptdarlehen kommt, da dieses

zunächst tilgungsfrei bestehen bleibt. Dies führt in der Regel zu einer

Laufzeitverlängerung des Gesamtdarlehens.

   Treuhandauszahlung

Zahlung an vertrauenswürdige Dritte (Notaranderkonto) mit der Auflage, über dieses

Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind.

Zum Beispiel im Rahmen einer Umschuldung, zahlt die neue Bank an das

abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der

für das abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen.