© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Immobilienlexikon  
AGB

Rahmenmietvertrag

Zwischen Vermieter- und Mieterverbänden ausgehandelter und vom Bund

allgemeinverbindlich erklärter Mietvertrag.

   Rangstelle

Die Rangstelle klärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen

(Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, auf Grund derer im Falle der

Zwangsvollstreckung die Gläubiger befriedigt werden.

   Realkredit

Ein in der Regel gegen Verpfändung von Grund und Boden langfrisitig gegebener

Kredit, der vornehmlich Investionszwecken dient. Beim Personalkredit hingegen

müssen Zinsen und Tilgung unabhängig von der Person des Kreditnehmers aus

dem beliehenen Gegenstand gewährleistet sein, z.B. aus dessen Erträgen oder

aber aus dem Bau- und Boden- bzw. Verkehrswert.

   Refinanzierung

Zur Beschaffung des Geldes, welches ein Institut an den Kunden ausleihen kann,

gibt es am Kapitalmarkt Wertpapiere. Hypothekenbanken refinanzieren sich zum

Beispiel durch die Ausgaben von Pfandbriefen, Sparkassen u.a. durch Spareinlagen

oder die Ausgaben von Schuldverschreibungen. Grundsätzlich werden die an

Kunden vergebende Darlehen fristenkongruent am Kapitalmarkt refinanziert, dass

heißt die Laufzeit der Wertpapiere ist mindestens so lang, wie die

Zinsfestschreibungsfrist des Darlehen

   Renovierung

Als Renovierung wird die Erhaltung oder Wiederherstellung eines Zustands eines

Gebäudes definiert. Davon zu unterscheiden ist die Modernisierung, welche eine

Verbesserung des Wertes oder Anpassung an moderne Anforderungen darstellt.

   Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages

Das Erbbaurecht ist ein in der Regel zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden

Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Dafür wird eine Gebühr, der

sog. Erbbauzins, erhoben. Wichtig bei einer Finanzierung ist, wie lange noch der

Erbaurechtsvertrag für diese Grundstück läuft.(Restlaufzeit) Denn der verbleibende

Zeitraum muss die voraussichtliche Laufzeit des Darlehen übersteigen.

   Restschuld

Die Restschuld ist der Teil des Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch

nicht an die Bank zurückgeführt/getilgt wurde. Die Restschuld wird oft als Methode

zur besseren Vergleichbarkeit von mehreren Darlehen herangezogen wobei der o.g.

Zeitpunkt, zu dem man sich die Restschuld betrachtet meist der Ablauf der

Zinsfestschreibungsfrist ist.

   Restschuldversicherung

Bausparversicherung auch Risikolebensversicherung

   Risikolebensversicherung

Versicherung, welche für den Fall des unerwarteten Ablebens des Hauptverdieners

einer Familie, die aus einer Baufinanzierung resultierenden Verpflichtungen sichert.

   Rückgewähransprüche

Ist die durch die Grundschuld gesicherte Verpflichtung erfüllt, hat der

Gründstückseigentümer gegenüber der Bank Anspruch auf Übertragung oder

Löschung der Grundschuld. Nachrangige Grunschuldgläubiger lassen sich häufig

vom Grundstückseigentümer die Rückgewähransrpüche abtreten.