© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Versicherungen für Bauherren, Immobilienkäufer und Eigentümer
Bauherren, wie auch Immobilienkäufer/-eigentümer brauchen eine Reihe von
Versicherungen, um ihr Eigentum, ihre Mitmenschen, Helfer und sich selbst zu
schützen. Dazu zählen die Bauleistungsversicherung, die Wohngebäudeversicherung
und verschiedene Haftpflichtversicherungen, die unterschiedliche Haftpflichtrisiken in
unterschiedlichen Stadien der Grundstücksnutzung abdecken. Hierzu sind zu nennen:
Die Grundstücks-, die Bauherren-, die Haus- und die
Gewässerhaftpflichtversicherung. Sinnvoll sind unter Umständen auch eine
Bauhelferversicherung und eine Glasversicherung. Der Umfang des versicherten
Risikos ist vertraglich festzulegen, typischerweise jedoch werden folgende Risiken
abgedeckt:
Die Bauleistungsversicherung
Jeder Bauherr sollte für seinen Neubau eine sogenannte Bauleistungsversicherung
abschließen. Sie gilt für die gesamte Bauzeit und sichert alle während der Bauzeit
auftretenden unvorhergesehenen Sachschäden am Bauwerk ab. Ursache können
ungewöhnliche Witterungsverhältnisse und Naturereignisse sein. Zerstört zum
Beispiel ein Sturm die Dachkonstruktion, oder wird der Keller während eines
Wolkenbruchs trotz angemessener Sicherungsmaßnahmen überschwemmt, dann
zahlt die Bauleistungsversicherung die Schäden.
Auch wenn Unbekannte den frischen Estrich beschädigen oder die neu gestrichenen
Wände besprühen und verschmieren, wenn Diebe bereits eingebaute Wasserhähne
oder Waschbecken aus dem unvollendeten Haus stehlen, dann springt die
Versicherung ein.
Die Bauleistungsversicherung bezahlt nicht nur die Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes, sondern sie erstattet auch die Aufräumkosten. Nicht
versichert sind andererseits der Verlust oder die Zerstörung von Handwerkszeug und
Baugeräten, von Bauwagen, Gerüsten und Fahrzeugen aller Art.
Die Wohngebäudeversicherung
Das eigene Haus ist die wertvollste Investition im Leben der meisten Menschen. Um
das Heim zu schützen, ist eine Gebäudeversicherung für jeden Hausbesitzer
dringend zu empfehlen. Einige finanzierende Banken verlangen eine
Gebäudeversicherung vom Eigentümer - und das ist auch sinnvoll.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel alle Schäden, die
durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost entstehen,
oder durch Sturm und Hagel. Neben dem eigentlichen Schaden finanziert die
Versicherung im Schadenfall auch die nötigen Aufräumarbeiten sowie eventuell nötige
Abbrüche beschädigter Bauteile. Schäden, die durch Hochwasser oder
Überschwemmung durch Rückstau oder Erdrutsche entstehen, müssen in der Regel
zusätzlich versichert werden.
Die Glasversicherung
Moderne Häuser haben grosse Glasflächen. Und wenn eine Scheibe bricht, dann
wird die Reparatur meist sehr teuer. Deshalb empfiehlt sich für vorsichtige
Bauherren/Käufer eine Glasversicherung. Sie deckt Schäden an Fenstern und
Glastüren ab, aber auch an Glasvitrinen oder im Wintergarten und an der
Duschkabine. Auch das zerplatzte Cerankochfeld wird ersetzt, ebenso wie die
beschädigten Abdeckungen der Sonnenkollektoren.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherrn während der gesamten Bauzeit gegen
auf das Gesetz beruhenden Schadenersatzansprüchen Dritter. Stürzen zum Beispiel
Kinder, die unbefugt die Baustelle betreten, während des Spielens in den mangelhaft
abgesicherten Keller, dann regelt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die
Ansprüche. Der Bauherr ist auch gegen Schadenersatzansprüche versichert, falls
beispielsweise die Handwerker die Baustelle nur ungenügend sichern oder der
Architekt die Baustelle nicht ausreichend überwacht und deshalb jemand zu Schaden
kommt. Mitversichert sind in der Regel auch Schäden, die eventuell am
Nachbargrundstück entstehen.
Die Bauherrenhaftpflicht bietet individuellen Versicherungsschutz nach den
Bedürfnissen des Bauherrn. Versichert ist immer der Bauherr für ein konkretes
Bauvorhaben. Der Beitrag der Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach Art
und Umfang des Bauvorhabens. Die Versicherer bieten unterschiedliche
Deckungssummen an. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Bauherr das
Bauvorhaben durch Fachleute ausführen lässt (Fremdausführungsklausel). Das
Risiko bei Eigenleistungen muss zusätzlich versichert werden.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird für die Dauer der Bauzeit abgeschlossen.
Für Fertighäuser sind dies sechs Monate, beim konventionellen Hausbau maximal
zwei Jahre. Dauert das Bauvorhaben wider Erwarten länger, dann kann diese
Haftpflichtversicherung verlängert werden. Oft ist das Risiko, dass eine
Grundstückshaftpflicht abdeckt, in der Bauherrenhaftpflicht prämienfrei mit enthalten.
Übrigens: Verursacht der beauftragte Bauunternehmer auf der Baustelle Schäden,
dann haftet er auch dafür. In der Regel hat ein Bauunternehmen dafür eine eigene
Betriebshaftpflichtversicherung. Kluge Bauherren lassen sich diese vor
Vertragsabschluss zeigen!
Die Bauhelferversicherung
Bauarbeiten in eigener Regie sind in der Bauherrenhaftpflicht nicht eingeschlossen.
Deshalb muss jeder, der in Eigenhilfe baut, Freunde und Familienmitglieder zusätzlich
mit einer sogenannten Bauhelferversicherung schützen.
Die Haus- und Grundstücksbesitzerhaftpflicht
Haus- und Grundstücksbesitzer haben viele Pflichten. Sie müssen zum Beispiel im
Winter Schnee räumen und Glatteis beseitigen. Ausserdem haben sie eine
Beleuchtungs- und Instandhaltungspflicht für ihr Grundstück. Ihre Haftungspflicht ist
nicht zu unterschätzen: Wer bezahlt zum Beispiel, wenn ein Passant vor der Haustür
stürzt, oder wenn sich ein Dachziegel löst und den Zeitungsausträger verletzt? Wer
trägt die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder sogar eventuelle
Invaliditätsansprüche? Für all' diese Fälle empfiehlt sich eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese braucht man allerdings nicht, wenn man
das eigene Einfamilienhaus auch selbst bewohnt und eine private
Haftpflichtversicherung hat. Dann sind diese Schäden nämlich in der privaten
Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
Die Gewässerhaftpflicht
Sie deckt das Risiko, das von Anlagen ausgeht, in denen gewässerschädliche Stoffe
gelagert sind. Hauptrisiko sind alte Öltanks. Gelangt auslaufendes Heizöl in
Gewässer, sind die Beseitigungskosten in aller Regel immens.