© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Versicherungen für Bauherren, Immobilienkäufer und Eigentümer  
AGB

Bauherren, wie auch Immobilienkäufer/-eigentümer brauchen eine Reihe von

Versicherungen, um ihr Eigentum, ihre Mitmenschen, Helfer und sich selbst zu

schützen. Dazu zählen die Bauleistungsversicherung, die Wohngebäudeversicherung

und verschiedene Haftpflichtversicherungen, die unterschiedliche Haftpflichtrisiken in

unterschiedlichen Stadien der Grundstücksnutzung abdecken. Hierzu sind zu nennen:

Die Grundstücks-, die Bauherren-, die Haus- und die

Gewässerhaftpflichtversicherung. Sinnvoll sind unter Umständen auch eine

Bauhelferversicherung und eine Glasversicherung. Der Umfang des versicherten

Risikos ist vertraglich festzulegen, typischerweise jedoch werden folgende Risiken

abgedeckt:

Die Bauleistungsversicherung

Jeder Bauherr sollte für seinen Neubau eine sogenannte Bauleistungsversicherung

abschließen. Sie gilt für die gesamte Bauzeit und sichert alle während der Bauzeit

auftretenden unvorhergesehenen Sachschäden am Bauwerk ab. Ursache können

ungewöhnliche Witterungsverhältnisse und Naturereignisse sein. Zerstört zum

Beispiel ein Sturm die Dachkonstruktion, oder wird der Keller während eines

Wolkenbruchs trotz angemessener Sicherungsmaßnahmen überschwemmt, dann

zahlt die Bauleistungsversicherung die Schäden.

Auch wenn Unbekannte den frischen Estrich beschädigen oder die neu gestrichenen

Wände besprühen und verschmieren, wenn Diebe bereits eingebaute Wasserhähne

oder Waschbecken aus dem unvollendeten Haus stehlen, dann springt die

Versicherung ein.

Die Bauleistungsversicherung bezahlt nicht nur die Wiederherstellung des

ursprünglichen Zustandes, sondern sie erstattet auch die Aufräumkosten. Nicht

versichert sind andererseits der Verlust oder die Zerstörung von Handwerkszeug und

Baugeräten, von Bauwagen, Gerüsten und Fahrzeugen aller Art.

Die Wohngebäudeversicherung

Das eigene Haus ist die wertvollste Investition im Leben der meisten Menschen. Um

das Heim zu schützen, ist eine Gebäudeversicherung für jeden Hausbesitzer

dringend zu empfehlen. Einige finanzierende Banken verlangen eine

Gebäudeversicherung vom Eigentümer - und das ist auch sinnvoll.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel alle Schäden, die

durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost entstehen,

oder durch Sturm und Hagel. Neben dem eigentlichen Schaden finanziert die

Versicherung im Schadenfall auch die nötigen Aufräumarbeiten sowie eventuell nötige

Abbrüche beschädigter Bauteile. Schäden, die durch Hochwasser oder

Überschwemmung durch Rückstau oder Erdrutsche entstehen, müssen in der Regel

zusätzlich versichert werden.

Die Glasversicherung

Moderne Häuser haben grosse Glasflächen. Und wenn eine Scheibe bricht, dann

wird die Reparatur meist sehr teuer. Deshalb empfiehlt sich für vorsichtige

Bauherren/Käufer eine Glasversicherung. Sie deckt Schäden an Fenstern und

Glastüren ab, aber auch an Glasvitrinen oder im Wintergarten und an der

Duschkabine. Auch das zerplatzte Cerankochfeld wird ersetzt, ebenso wie die

beschädigten Abdeckungen der Sonnenkollektoren.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherrn während der gesamten Bauzeit gegen

auf das Gesetz beruhenden Schadenersatzansprüchen Dritter. Stürzen zum Beispiel

Kinder, die unbefugt die Baustelle betreten, während des Spielens in den mangelhaft

abgesicherten Keller, dann regelt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die

Ansprüche. Der Bauherr ist auch gegen Schadenersatzansprüche versichert, falls

beispielsweise die Handwerker die Baustelle nur ungenügend sichern oder der

Architekt die Baustelle nicht ausreichend überwacht und deshalb jemand zu Schaden

kommt. Mitversichert sind in der Regel auch Schäden, die eventuell am

Nachbargrundstück entstehen.

Die Bauherrenhaftpflicht bietet individuellen Versicherungsschutz nach den

Bedürfnissen des Bauherrn. Versichert ist immer der Bauherr für ein konkretes

Bauvorhaben. Der Beitrag der Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach Art

und Umfang des Bauvorhabens. Die Versicherer bieten unterschiedliche

Deckungssummen an. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Bauherr das

Bauvorhaben durch Fachleute ausführen lässt (Fremdausführungsklausel). Das

Risiko bei Eigenleistungen muss zusätzlich versichert werden.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird für die Dauer der Bauzeit abgeschlossen.

Für Fertighäuser sind dies sechs Monate, beim konventionellen Hausbau maximal

zwei Jahre. Dauert das Bauvorhaben wider Erwarten länger, dann kann diese

Haftpflichtversicherung verlängert werden. Oft ist das Risiko, dass eine

Grundstückshaftpflicht abdeckt, in der Bauherrenhaftpflicht prämienfrei mit enthalten.

Übrigens: Verursacht der beauftragte Bauunternehmer auf der Baustelle Schäden,

dann haftet er auch dafür. In der Regel hat ein Bauunternehmen dafür eine eigene

Betriebshaftpflichtversicherung. Kluge Bauherren lassen sich diese vor

Vertragsabschluss zeigen!

Die Bauhelferversicherung

Bauarbeiten in eigener Regie sind in der Bauherrenhaftpflicht nicht eingeschlossen.

Deshalb muss jeder, der in Eigenhilfe baut, Freunde und Familienmitglieder zusätzlich

mit einer sogenannten Bauhelferversicherung schützen.

Die Haus- und Grundstücksbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundstücksbesitzer haben viele Pflichten. Sie müssen zum Beispiel im

Winter Schnee räumen und Glatteis beseitigen. Ausserdem haben sie eine

Beleuchtungs- und Instandhaltungspflicht für ihr Grundstück. Ihre Haftungspflicht ist

nicht zu unterschätzen: Wer bezahlt zum Beispiel, wenn ein Passant vor der Haustür

stürzt, oder wenn sich ein Dachziegel löst und den Zeitungsausträger verletzt? Wer

trägt die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder sogar eventuelle

Invaliditätsansprüche? Für all' diese Fälle empfiehlt sich eine Haus- und

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese braucht man allerdings nicht, wenn man

das eigene Einfamilienhaus auch selbst bewohnt und eine private

Haftpflichtversicherung hat. Dann sind diese Schäden nämlich in der privaten

Haftpflichtversicherung eingeschlossen.

Die Gewässerhaftpflicht

Sie deckt das Risiko, das von Anlagen ausgeht, in denen gewässerschädliche Stoffe

gelagert sind. Hauptrisiko sind alte Öltanks. Gelangt auslaufendes Heizöl in

Gewässer, sind die Beseitigungskosten in aller Regel immens.