© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Der Makleralleinauftrag  
AGB

Warum ist der Verkaufsauftrag so wichtig?

Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen

Maklerunternehmen einen konkreten Verkaufsauftrag erteilt.

Der Makleralleinauftrag.

Mit dem Verkaufsauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu

intensiven Bemühungen, um den Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen.

Zu den Aktivitäten des Maklers zählt, dass er auf eigene Kosten angemessene,

intensive Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der

Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten.

Der Makler stellt bei einem klaren, präzisen Verkaufsauftrag sein ganzes

Fachwissen, seine Verbindungen, sein Marketinginstrumentarium und seine

Marktkenntnisse, sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklung eines

Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden. Er ist dem Kunden – dem

Auftraggeber - auch zu äußerster Sorgfalt und Treue verpflichtet.

Der Makler schafft damit der Immobilie einen eindeutigen Auftritt am Markt und

kann mit anderen Kollegen auch im Rahmen eines Gemeinschaftsgeschäftes die

Immobilie anbieten. Der Auftraggeber hat die volle Kontrolle über das Anbieten

seines wertvollen Immobilienvermögens und kann jederzeit vom Makler Bericht

verlangen über seine Aktivitäten und das Einhalten des Vertrages. Damit hat der

Auftraggeber hohe Sicherheit für die Werthaltigkeit seines Vermögens und erzielt

den besten Preis.

Risiken ohne Verkaufsauftrag.

Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet

einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben.

Er kann einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet.

Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen – oder dem schlichten Einverständnis des

Eigentümers - immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt

oder über die Verkäuflichkeit informiert mit der Anmerkung: „...wenn Sie einen

Käufer haben, dann können Sie’s ja anbieten“ , riskiert der mögliche Käufer, am

Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen (Grundlage ist der § 652

BGB).

Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie

"zu Tode angeboten" wird. So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche

Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung oder mehrfach im gleichen

Immobilienportal – oftmals zu unterschiedlichen Preisen (!) - mehrfach inseriert

wird. Dies lässt weder das Angebot selbst, noch die Verkaufsabsicht des

Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.

Ernsthafte Interessenten suchen sehr intensiv und stellen sofort fest, welche

Immobilien mehrfach angeboten werden – und verlieren in diesem Moment das

Interesse, d.h. ein Verkauf zu guten Bedingungen wird eher unwahrscheinlicher:

viele Köche verderben den Preis!

Nur beim präzisen Verkaufsauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung

zu. Darauf darf bei der komplizierten Materie niemand leichtfertig verzichten.

Maklerauftrag erteilen!