© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Der Makleralleinauftrag
Warum ist der Verkaufsauftrag so wichtig?
Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen
Maklerunternehmen einen konkreten Verkaufsauftrag erteilt.
Der Makleralleinauftrag.
Mit dem Verkaufsauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu
intensiven Bemühungen, um den Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen.
Zu den Aktivitäten des Maklers zählt, dass er auf eigene Kosten angemessene,
intensive Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der
Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten.
Der Makler stellt bei einem klaren, präzisen Verkaufsauftrag sein ganzes
Fachwissen, seine Verbindungen, sein Marketinginstrumentarium und seine
Marktkenntnisse, sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklung eines
Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden. Er ist dem Kunden – dem
Auftraggeber - auch zu äußerster Sorgfalt und Treue verpflichtet.
Der Makler schafft damit der Immobilie einen eindeutigen Auftritt am Markt und
kann mit anderen Kollegen auch im Rahmen eines Gemeinschaftsgeschäftes die
Immobilie anbieten. Der Auftraggeber hat die volle Kontrolle über das Anbieten
seines wertvollen Immobilienvermögens und kann jederzeit vom Makler Bericht
verlangen über seine Aktivitäten und das Einhalten des Vertrages. Damit hat der
Auftraggeber hohe Sicherheit für die Werthaltigkeit seines Vermögens und erzielt
den besten Preis.
Risiken ohne Verkaufsauftrag.
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet
einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben.
Er kann einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet.
Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen – oder dem schlichten Einverständnis des
Eigentümers - immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt
oder über die Verkäuflichkeit informiert mit der Anmerkung: „...wenn Sie einen
Käufer haben, dann können Sie’s ja anbieten“ , riskiert der mögliche Käufer, am
Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen (Grundlage ist der § 652
BGB).
Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie
"zu Tode angeboten" wird. So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche
Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung oder mehrfach im gleichen
Immobilienportal – oftmals zu unterschiedlichen Preisen (!) - mehrfach inseriert
wird. Dies lässt weder das Angebot selbst, noch die Verkaufsabsicht des
Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Ernsthafte Interessenten suchen sehr intensiv und stellen sofort fest, welche
Immobilien mehrfach angeboten werden – und verlieren in diesem Moment das
Interesse, d.h. ein Verkauf zu guten Bedingungen wird eher unwahrscheinlicher:
viele Köche verderben den Preis!
Nur beim präzisen Verkaufsauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung
zu. Darauf darf bei der komplizierten Materie niemand leichtfertig verzichten.
Maklerauftrag erteilen!