© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Energieausweis
Im Jahr 2008 wurde in Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie 2003 umgesetzt. Das
bedeutet, dass der Energieausweis, der bisher nur für Neubauten erforderlich war,
auch für Altbauten bei einer Vermietung oder einem Verkauf ausgestellt werden muss.
Er ist dann dem Käufer oder Mieter auf Verlangen vorzulegen. In der neuen
Energieeinsparverordnung 2006 (ENEV 2006) wird das Verfahren genauer festgelegt.
Im Energieausweis wird dann in einer Kenngröße abzulesen sein, wie hoch die zu
erwartenden Energie bzw. Nebenkosten sein werden. Diese Information gewinnt bei
ständig steigenden Energiepreisen immer größere Bedeutung. Für den Käufer oder
Mieter kann es den Kauf bzw. Mietentscheid beeinflussen. Der Verkäufer wird in
Zukunft mehr darauf achten, dass sein Gebäude dem neuesten Stand der Bau- und
Haustechnik entspricht, will er den Wert steigern oder erhalten. Im Einzelfall können
schon kleinere Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung führen. Über die KfW-
Bank kann der Eigentümer für eine energetische Gebäudesanierung finanzielle
Unterstützung erhalten. Diese Mittel werden durch die neue Regierung deutlich
aufgestockt.
Die erste Seite enthält Angaben zum Gebäude, wie lange der
Energieausweis gültig ist und wer den Energieausweis
ausgestellt hat.
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Die zweite und dritte Seite enthält je nach Art des
Energieausweises den berechneten Energiebedarf in kW/h je m².
Eine Skala zeigt außerdem die Effizienz des eigenen Gebäudes
in Ampelfarben an. Zusätzlich werden Vergleiche zu Haustypen,
wie Passivhaus oder Neubauten angezeigt.
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Auf der vierten Seite werden Angaben zu benutzten Begriffen
der Seiten zwei und drei gemacht. Hier wird beispielsweise
Energiebedarf, Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf,
Energetische Qualität der Gebäudehülle,
Energieverbrauchskennwert, Gemischt genutzte Gebäude
erklärt.
Die Seiten 5 - 7 enthalten Angaben zu den möglichen
Sanierungsmaßnahmen.
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