© Leonel da Cruz Santos, Immobilien Projektmanagement
Energieausweis  
AGB

Im Jahr 2008 wurde in Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie 2003 umgesetzt. Das

bedeutet, dass der Energieausweis, der bisher nur für Neubauten erforderlich war,

auch für Altbauten bei einer Vermietung oder einem Verkauf ausgestellt werden muss.

Er ist dann dem Käufer oder Mieter auf Verlangen vorzulegen. In der neuen

Energieeinsparverordnung 2006 (ENEV 2006) wird das Verfahren genauer festgelegt.

Im Energieausweis wird dann in einer Kenngröße abzulesen sein, wie hoch die zu

erwartenden Energie bzw. Nebenkosten sein werden. Diese Information gewinnt bei

ständig steigenden Energiepreisen immer größere Bedeutung. Für den Käufer oder

Mieter kann es den Kauf bzw. Mietentscheid beeinflussen. Der Verkäufer wird in

Zukunft mehr darauf achten, dass sein Gebäude dem neuesten Stand der Bau- und

Haustechnik entspricht, will er den Wert steigern oder erhalten. Im Einzelfall können

schon kleinere Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung führen. Über die KfW-

Bank kann der Eigentümer für eine energetische Gebäudesanierung finanzielle

Unterstützung erhalten. Diese Mittel werden durch die neue Regierung deutlich

aufgestockt.

Die erste Seite enthält Angaben zum Gebäude, wie lange der

Energieausweis gültig ist und wer den Energieausweis

ausgestellt hat.

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Die zweite und dritte Seite enthält je nach Art des

Energieausweises den berechneten Energiebedarf in kW/h je m².

Eine Skala zeigt außerdem die Effizienz des eigenen Gebäudes

in Ampelfarben an. Zusätzlich werden Vergleiche zu Haustypen,

wie Passivhaus oder Neubauten angezeigt.

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Auf der vierten Seite werden Angaben zu benutzten Begriffen

der Seiten zwei und drei gemacht. Hier wird beispielsweise

Energiebedarf, Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf,

Energetische Qualität der Gebäudehülle,

Energieverbrauchskennwert, Gemischt genutzte Gebäude

erklärt.

Die Seiten 5 - 7 enthalten Angaben zu den möglichen

Sanierungsmaßnahmen.

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